Allgemeines zur Photovoltaikversicherung

Auch wenn Photovoltaikanlagen durch den technischen Fortschritt immer zuverlässiger werden, stellen Betriebsschäden eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Die fachgerechte Installation und Schutzmaßnahmen können sicherlich das Schadenrisiko mindern, aber keinesfalls ausschließen. Deshalb sollte sich jeder Eigentümer bzw. Betreiber einer Photovoltaikanlage um einen geeigneten Versicherungsschutz kümmern, damit die Investition nachhaltig gesichert wird.

Die Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen

In der Regel bildet die Elektronikversicherung die Grundlage einer sogenannten Photovoltaikversicherung. Durch ergänzende besondere Bedingungen, Vereinbarungen oder Klauseln wird der Versicherungsschutz auf die speziellen Anforderungen einer Photovoltaikanlage angepasst.

Sicher ist sicher – So funktioniert die Deckung

Die auf den ABE (Allgemeine Bedingungen zur Elektronikversicherung) basierenden Photovoltaikversicherungen beinhalten die sogenannte Allgefahrendeckung. Das Interessante an der Allgefahrendeckung ist, dass alles versichert ist, sofern es nicht ausgeschlossen ist. Somit geht der Versicherungsschutz weit über den einer Wohngebäudeversicherung hinaus – denn ausgeschlossen sind lediglich:

  • Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art und innere Unruhen
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden die während der Dauer von Erdbeben als deren Folge entstehen
  • Schäden durch betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung sowie Garantieschäden

Demnach wird insbesondere Entschädigung geleistet für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden) durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • höhere Gewalt
  • Konstruktions- oder Materialfehler
  • Naturereignisse wie z.B. Sturm, Blitz, Hagel, Schneedruck, Frost
  • Tierbiss bzw. Marderbiss
  • … soweit es nicht ausgeschlossen ist.

Photovoltaik Ausfallversicherung

Sollte Ihre Photovoltaikanlage aufgrund eines versicherten Sachschadens gänzlich oder teilweise ausfallen, so kommt die Ausfallentschädigung (Betriebsunterbrechung) gem. der vereinbarten Bedingungen zum Einsatz. Hauptaufgabe der Ausfallentschädigung ist die Sicherung Ihrer Investition bzw. Finanzierung, da die laufenden Verbindlichkeiten auch bei Ausfall der Anlage, weiterhin Bestand haben werden. Der Umfang der Ausfallentschädigung kann von Tarif zu Tarif variieren.

Zusätzliche kostenfreie Leistungen der Photovoltaikversicherung

Zusätzliche Leistungen der Photovoltaikversicherung können Entschädigungen für

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Erd-, Pflaster-, Stemm- u. Maurerarbeiten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht

sein. Welche einzelnen Entschädigungshöhen vom Versicherer übernommen werden, ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich.

Zusätzliche Deckungserweiterungen

Die vorab gennanten Leistungsaussagen entsprechen dem standardmäßigen Versicherungsschutz. Geht es um Deckungerweiterungen, welche den Versicherungsschutz sinnvoll aufwerten und nochmals für Photovoltaikanlagen spezifizieren, trennt sich die Spreu vom Weizen. Dementsprechend sind die Deckungserweiterungen von Anbieter zu Anbieter genau zu prüfen.