Übersicht Veränderungen in der Einspeisevergütung per 1. Juli
| Gebäudeanlagen bis 30 kWp | 34,05 Cent je kWh |
| Gebäudeanlagen ab 30 kWp | 32,39 Cent je kWh |
| Gebäudeanlagen ab 100 kWp | 30,65 Cent je kWh |
| Gebäudeanlagen ab 1.000 kWp | 25,55 Cent je kWh |
| Freifläche | 25,01 Cent je kWh |
| Freifläche auf Konversionsflächen | 26,16 Cent je kWh |
| Freifläche auf Ackerland | keine Vergütung |
| Direktverbrauch Gebäudeanlagen bis 30 kWp | 20,88 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 16,50 Cent je kWh |
| Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 30 kWp | 19,27 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 14,89 Cent je kWh |
| Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 100 kWp | 17,59 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 13,21 Cent je kWh |
| Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 500 kWp | keine Vergütung |
| Die Gesetzesänderungen sind noch nicht vom Bundestag bestätigt! |
Übersicht Veränderungen in der Einspeisevergütung per 1. Oktober
| Gebäudeanlagen bis 30 kWp | 32,88 Cent je kWh |
| Gebäudeanlagen ab 30 kWp | 31,27 Cent je kWh |
| Gebäudeanlagen ab 100 kWp | 29,59 Cent je kWh |
| Gebäudeanlagen ab 1.000 kWp | 24,67 Cent je kWh |
| Freifläche | 24,16 Cent je kWh |
| Freifläche auf Konversionsflächen | 25,30 Cent je kWh |
| Freifläche auf Ackerland | keine Vergütung |
| Direktverbrauch Gebäudeanlagen bis 30 kWp | 20,88 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 16,50 Cent je kWh |
| Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 30 kWp | 19,27 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 14,89 Cent je kWh |
| Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 100 kWp | 17,59 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 13,21 Cent je kWh |
| Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 500 kWp | keine Vergütung |
| Die Gesetzesänderungen sind noch nicht vom Bundestag bestätigt! |
Ausblick
Zum 1.1.2011 ist eine weitere Absenkung der Förderung vorgesehen. Die Basisdegression wird hier 9 Prozent betragen. Zusätzliche gibt es einen marktabhängigen Zu- oder Abschlag, je nach dem, wie stark sich der Zubau der Photovoltaik-Leistung im festgelegten Bemessungszeitraum entwickelt.
Aktueller Stand: 6. Juli 2010
Quelle: BSW-Solarwirtschaft, Bundesnetzagentur
Information_Inbetriebnahme_Fotovoltaikanlagen – EWE Mitteilung (Download)
Aus aktuellem Anlass:
Bundestag beschließt Änderung der Solarvergütung
Röttgen: Novelle sichert Ausbau der Solarstromerzeugung
Der Deutsche Bundestag hat heute die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) beschlossen. Damit werden die Vergütungen für Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom auf Gebäuden und Freiflächen zum 1. Juli 2010 deutlich abgesenkt. “Die Novelle reagiert auf die Preissenkungen, die mit der Markteinführung und der Massenproduktion verbunden sind. Wir nehmen damit die notwendigen Korrekturen vor, um die Vergütung auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren, die Kosten für die Stromverbraucher zu begrenzen und trotzdem den Anteil des Solarstroms weiter zu erhöhen”, sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen.
Die Korrektur der Vergütungen wurde notwendig, da im vergangenen Jahr die Marktpreise um rund 30 Prozent gesunken sind. Deshalb werden nun, zusätzlich zur ohnehin im EEG angelegten Degression, die Vergütungssätze zwischen 11 Prozent für Solarparks auf Konversionsflächen und 16 Prozent für Dachanlagen abgesenkt. Gleichzeitig geht das EEG von einem deutlich stärkeren Ausbau des Photovoltaikmarktes aus als bisher erwartet aus: Der Zubaukorridor für das Marktvolumen wird auf 3.500 Megawatt installierte photovoltaische Spitzenleistung im Jahr verdoppelt. Die vorgeschlagenen Absenkungen sind angemessen. Mit einem erweiterten finanziellen Anreiz, Solarstrom selbst zu nutzen, werden technische Innovationen ausgelöst.
Der dynamische Ausbau der Photovoltaiknutzung in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2009 wurden rund 3.800 Megawatt neue Photovoltaikanlagen installiert. Damit sind Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 9.800 Megawatt in Betrieb. Deutsche Unternehmen sind technologisch führend, die Branche hat einen hohen Exportanteil und schafft insbesondere in Ostdeutschland viele hochwertige Arbeitsplätze. Im Jahr 2009 wurden nach ersten Schätzungen in Deutschland rund 10 Milliarden Euro in Photovoltaikanlagen investiert. Dies sichert in der Branche und im Handwerk rund 65.000 Arbeitsplätze.
Bei einer weiterhin dynamischen Marktentwicklung ist in Deutschland bereits im Jahr 2013 die sogenannte Netzparität zu erwarten. Dann lässt sich Solarstrom hierzulande zu Kosten erzeugen, die dem Niveau herkömmlicher Verbraucher-Stromtarife entsprechen. Dieser Entwicklung bereitet die Novelle den Weg, indem sie den Eigenverbrauch in Zukunft stärker fördert: Privathaushalte, die Solarstrom nicht ins Netz einspeisen, sondern selbst verbrauchen, gewinnen künftig bis zu acht Cent pro Kilowattstunde. Auch das Gewerbe profitiert davon, denn diese Regelung wird auf Anlagen bis 500 Kilowatt, das ist etwa das Hundertfache einer typischen Einfamilienhaus-Dachanlage, ausgedehnt. Die Eigenverbrauch-Regelung wird wichtige technische Innovationen, zum Beispiel im Bereich der Batterietechnik, auslösen. In der Folge wird der Strombezug aus dem Netz reduziert und dieses entlastet. Das wiederum beschleunigt die Integration der erneuerbaren Energien in das Stromnetz.
Freiflächenanlagen werden auch nach dem 1. Januar 2015 weiter gefördert, entgegen der bisherigen Regelung im EEG. Konversionsflächen, die eine Vergütung nach dem EEG ermöglichen, umfassen jetzt zusätzlich zu den Flächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung auch solche aus wohnungsbaulicher oder verkehrlicher Nutzung. Freiflächenanlagen können jetzt auch innerhalb eines Streifens von 110 Metern vom Fahrbahnrand von Autobahnen oder Schienenwegen gefördert werden. Die Kategorie der Ackerflächen entfällt ab dem 1. Juli 2010. Für Freiflächenanlagen, die bereits in der Planung weit fortgeschritten sind, wird eine Übergangsregelung gewährt.
Nr. 063/10
Berlin, 06.05.2010
http://www.bmu.de/pressemitteilungen/pm/45985.php
Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen im Jahr 2010
Die Bundesnetzagentur gibt regelmäßig die Degressions- und Vergütungssätze für Photovoltaik Anlagen bekannt. Für das Jahr 2010 beträgt die Mindestvergütung für Photovoltaik Anlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 28,43 Cent pro eingespeister Kilowattstunde (kWh). Für entsprechende Anlagen, die noch 2009 ans Netz gehen oder gingen, sind das noch 31,94 Cent/kWh.
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt die Vergütung von regenerativ erzeugtem Strom. Ziel des EEG ist die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klimaschutz, Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung.
Das erstmals am 29. März 2000 in Kraft getretene EEG wurde 2004 und 2008 novelliert. Die Neuregelungen zum 1. Januar 2009 legte u.a. einen verstärkten Rückgang (Degression) der Vergütung von Strom aus Photovoltaik Anlagen fest. Die jährliche Absenkung der Förderung soll die Branche dazu anhalten, sich technisch stetig weiter zu entwickeln und die Preise kontinuierlich zu senken. Auf diese Weise will der Gesetzgeber dem Verbraucher so schnell wie möglich die rentable Investition in eine Solaranlage auch ohne Förderung ermöglichen.
Nach der Bundestagswahl im September 2009 standen viele Spekulationen im Raum, wie es mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien unter der Regierung von CDU und FDP weiter geht. „Im endgültigen Koalitionsvertrag der Union und FDP ist eine deutliche Absenkung der Solarförderung nicht vorgesehen. Die Solarbranche wird stattdessen im Dialog mit der Politik Spielräume für eine Anpassung der Förderung über das gesetzlich fixierte Maß hinaus ausloten“, so der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) nach der Bundestagswahl.
Auf seiner Mitgliederversammlung im November 2009 hat sich der BSW-Solar nun auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt, der der Bundesregierung bei den bevorstehenden Gesprächen präsentiert werden soll. Dieser schlägt neben der im EEG festgeschriebenen Degression zum 1. Januar 2010 eine weitere Absenkung der Photovoltaik Vergütung von 4,5 Prozent zum 1. Juli vor, quasi ein teilweises Vorziehen der vorgesehenen Degression für 2011 bereits zur Jahresmitte 2010. Doch vorerst bleibt es bei den mit der Novellierung zum 1. Januar 2009 festgesetzten Vergütungssätzen.
Für Photovoltaik Anlagen, die 2010 erstmals ans Netz gehen, sieht das EEG laut Bundesnetzagentur demnach folgende Vergütungssätze vor:
Strom aus Freiflächenanlagen wird gemäß § 32 EEG mit 28,43 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet (Degression: 11 Prozent).
Strom aus Anlagen auf oder an Gebäuden bis 30 kWp wird gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 EEG mit 39,14 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet (Degression: 9 Prozent).
Strom aus Anlagen auf oder an Gebäuden 30 bis 100 kWp wird gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 2 EEG mit 37,23 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet (Degression: 9 Prozent).
Strom aus Anlagen auf oder an Gebäuden 100 kWp bis 1 MWp wird gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 EEG mit 35,23 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet (Degression: 11 Prozent).
Strom aus Anlagen auf oder an Gebäuden größer als 1 MWp wird gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 4 EEG mit 29,37 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet (Degression: 11 Prozent).
Selbst genutzter Solarstrom (Eigenverbrauch) wird gemäß § 33 Abs. 2 EEG mit 22,76 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet (Degression: 9 Prozent).
Die im Gesetz angegebenen EEG Vergütungen sind in Netto-Preisen angegeben. Der Betreiber einer Photovoltaik Anlage kann sich zudem als Unternehmer beim Finanzamt einstufen lassen und die auf die Investitionskosten anfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen (d.h., er kann sie mit von anderen im Rahmen seiner Stromerzeugung vereinnahmten Umsatzsteuer verrechnen oder erhält sie vom Finanzamt erstattet).
Quelle: Bundesnetzagentur, BSW-Solar




